Bewerben Sie sich!

Förderkandidatinnen der Stiftung werden persönlich ausgewählt und individuell gefördert.

Von den geförderten Frauen wird erwartet, dass sie im Rahmen ihrer weiteren beruflichen Laufbahn Kontakt zur Runnebaum-Stiftung halten und ihrerseits vielversprechende Akademikerinnen fördern – sei es finanziell oder durch Mentoring.

Anträge auf Gewährung von Fördergeldern sind einzureichen bei der Runnebaum-Stiftung, möglichst in elektronischer Form.

Dem Antrag beizufügen sind

  • Curriculum Vitae
  • Lichtbild in JPEG Format
  • Inhaltliche Beschreibung des Vorhabens
  • Referenzen und Zeugnisse
  • Publikationsliste der wiss. Arbeiten

Bei z.B. Teilnahme an Kongressen zusätzlich

  • Zus.fassung des Vortrags bzw. Posters
  • Kosten- und Finanzierungsplan

Die Anforderung weiterer Unterlagen, die zur Bearbeitung des Antrags notwendig sind, bleibt vorbehalten.

Es ist im Interesse der Runnebaum-Stiftung, dass die Förderung zweckgebunden verwendet wird. Daher ist es notwendig, dass der Antragsteller eine entsprechende Erklärung abgibt und nach der Durchführung des Projektes einen Verwendungsnachweis samt Bericht bei der Stiftung einreicht, in der der erzielte Erfolg darzustellen ist.

Die Runnebaum-Stiftung behält sich vor, die Verwendung der Mittel zu prüfen oder prüfen zu lassen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Bitte beschreiben Sie Ihren Förderwunsch und Ihre aktuelle Situation:

  • Förderwunsch (Zweck und das damit für Sie verbundene Ziel)

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